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Bundesstrafgericht kritisiert GPK
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Stellung zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) im Fall Roschacher genommen. Dabei werden die massiven Kritikpunkte der GPK an Emanuel Hochstrasser, dem Präsidenten der Beschwerdekammer, in weiten Teilen zurückgewiesen. Die Kritik an Bundesanwalt Valentin Roschacher wird aufrechterhalten.
Das Bundesstrafgericht kritisiert nun seinerseits explizit die GPK selbst: Diese habe zahlreiche falsche Vorwürfe gegen Hochstrasser erhoben.
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