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Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von Asylsuchenden

Wer zum Beispiel aus Deutschland oder Italien in die Schweiz einreist und ein Asylgesuch stellt, der wird heute wieder in dieses Land zurückgewiesen. So will es das Dublin-Verfahren. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechte von Asylsuchenden ausgebaut. Neu dürfen sie rechtlich gegen die Abschiebung vorgehen.

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