
Inhalt
Das Öffentlichkeitsgesetz wird zum Papiertiger
Die Akten der Bundesbehörden sind öffentlich, das besagt seit zehn Jahren das Öffentlichkeitsgesetz. Wenn aber eine Behörde ein Dokument nicht herausrücken will, verstreicht manchmal mehr als ein Jahr, bis ein Entscheid erzwungen ist.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen