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Deutsches Bundesverfassungsgericht gibt Energiekonzernen recht

Nach der Atomkatastrophe in Fukushima hat Deutschland den schnellen Atomausstieg beschlossen – ohne die AKW-Betreiber dafür entschädigen zu wollen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden: Deutsche AKW-Betreiber haben Anrecht auf Entschädigungen. Berlin muss über die Bücher und voraussichtlich Milliarden sprechen.

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