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Deutschland darf zugewanderten EU-Bürgern Hartz IV verweigern

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sagt in einem Grundsatzurteil: Deutschland hat das Recht, aus anderen EU-Ländern Zugewanderten, die nicht arbeiten wollen, die Sozialunterstützung zu verweigern.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg sagt in einem Grundsatzurteil: Deutschland hat das Recht, aus anderen EU-Ländern Zugewanderten Sozialunterstützung zu verweigern. Die Richter hatten den Fall einer Rumänin zu beurteilen, die nach Deutschland kam, ohne arbeiten zu wollen.

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