In der Schweiz sind die Kantone rechtlich verpflichtet, den Fahrenden Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung stellen. Wegen Einsprachen der Bevölkerung geht es aber seit vielen Jahren nur in sehr kleinen Schritten vorwärts. Nun nimmt der Kanton Solothurn einen neuen Anlauf.

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Die fehlenden Halteplätze für Fahrende
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