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EGMR-Urteil: Schweiz darf Iraner nicht ausschaffen

Die Schweiz darf einen homosexuellen Iraner nicht in seine Heimat abschieben. Zu diesem Urteil gelangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Schweiz habe nicht ausreichend abgeklärt, ob der Betroffene dort an Leib und Leben gefährdet sei.

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