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Ehrverletzungen: Wer sich wehren will, muss zahlen

Beschimpfungen, üble Nachrede oder Verleumdung: Die Staatsanwaltschaften werden mit Anzeigen wegen Ehrverletzungen überflutet. Deshalb dürfen sie neu eine Gebühr verlangen, bevor sie sich mit einem Fall der Ehrverletzung befassen. Je nach Kanton sind das bis zu 2000 Franken.

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