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Ein Vergleich mit Signalwirkung?
Der russische Grossinvestor Viktor Vekselberg stand doppelt im Visier der Schweizer Justiz. Der Vorwurf: Er habe die Meldepflicht in zwei Fällen nicht erfüllt. Sowohl bei OC Oerlikon wie bei Sulzer habe er mit seinen Geschäftspartnern nicht offengelegt, dass er über fünf Prozent des Unternehmens erworben habe. Im Fall OC Oerlikon wurde Vekselberg vor kurzem freigesprochen, und im Fall von Sulzer gab es eine aussergerichtliche Einigung: Vekselberg bezahlt zehn Millionen Franken. Wie ist dieser Vergleich zu deuten?
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