Heute spricht man in der Luzerner Gemeinde Emmen nicht gerne über Einbürgerungen. Viele meinen, dass es auch Vorteile habe, nicht mehr an der Urne einzubürgern. Doch nicht alle sind damit zufrieden.
Emmen hatte an der Urne mehreren Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien die Einbürgerung verwehrt. Diese Praxis war vom Bundesgericht 2003 als verfassungswidrig verurteilt worden.
Emmen hatte an der Urne mehreren Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien die Einbürgerung verwehrt. Diese Praxis war vom Bundesgericht 2003 als verfassungswidrig verurteilt worden.