Rudolf Elmer, der ehemalige Whistlerblower und Angestellte der Bank Julius-Bär, hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese wollte Elmer wegen Verletzung des Bankkundengeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses verurteilt sehen.
Elmer hat Bankgeheimnis nicht verletzt
Rudolf Elmer, Ex-Angestellter der Bank Julius-Bär, hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese wollte Elmer wegen Verletzung des Bankkundengeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses verurteilt sehen.
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