Entschädigung für von Fluglärm geplagte Hausbesitzer
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Flughafens Zürich abgewiesen und einem Lärm geplagten Eigentümer eines Hauses in Opfikon 150 000 Franken zugesprochen. Mit diesem Leiturteil hat das Bundesgericht den Weg für weitere Entschädigungen wegen Fluglärm geebnet. Hausbesitzer rund um Zürich fordern seit Jahren finanzielle Entschädigungen. Doch der Flughafen hat sich gegen die Forderungen bisher gewehrt.
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