Menschen, die wegen einer kognitiven oder intellektuellen Beeinträchtigung entmündigt sind, sollen ebenfalls wählen oder abstimmen dürfen. Dieser Auffassung ist zumindest der Bundesrat. Im Parlament gibt es aber Vorbehalte. Nun beschäftigt sich der Nationalrat mit der Frage.

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Erhalten geistig Behinderte bald mehr politische Rechte?
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