Ermahnung vor willkürlichen Einbürgerungen
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) stellt den Gemeinden mehrheitlich ein positives Zeugnis aus, beim Umgang mit Einbürgerungen. Trotzdem warnt die Kommission vor Willkür. In Einzelfällen komme es immer noch zu diskriminierenden Entscheiden, sogar rassistischen Ablehnungen von Gesuchen. Dies treffe insbesondere Menschen aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens und Musliminnen und Muslime. Wenn die Bevölkerung an der Urne über Einbürgerungen entscheiden könne, brauche es ein Beschwerderecht. Die EKR verlangt, dass negative Entscheide begründet werden müssen.
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