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Europäischer Gerichtshof zur «Umverteilung» von Asylbewerbern
Der Europäische Gerichtshof verurteilt Polen, Ungarn und Tschechien, weil diese drei Staaten sich seit 2015 weigern, Flüchtlinge aus Griechenland oder Italien aufzunehmen. Das Urteil wird allerdings kaum eine Wirkung entfalten.
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