Finma-Urteil: Die Begründung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) den US-Behörden die Daten von 300 UBS-Kunden nicht hätte ausliefern dürfen. Inlandredaktor Alexander Sautter hat die Urteilsbegründung unter die Lupe genommen.
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