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Flüchtlingshilfe gegen Willkür bei Härtefallen
Härtefälle im Asylbereich sollen in den Kantonen gleich gehandhabt werden. Das fordert die Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH).
Flüchtlinge, die in der Schweiz vergeblich um Asyl nachgesucht haben, erhalten eine zweite Chance: Sie können unter gewissen Bedingungen ein so genanntes Härtefallgesuch stellen.
Für die Behandlung solcher Härtefall-Gesuche sind seit zwei Jahren die kantonalen Behörden zuständig. Doch diese beurteilen diese Fälle laut der SFH sehr unterschiedlich.
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