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Folter wird eigener Strafbestand in Italien

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich wiederholt mit Folter-Fällen aus Italien beschäftigen müssen. Ein Beispiel ist der Polizeieinsatz am Rande des G8-Gipfels in Genua 2001. Nun hat Italien die Gesetzeslücke geschlossen und ein Gesetz gegen Folter verabschiedet.

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