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Freispruch trotz aktiver Sterbehilfe
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Freispruch trotz aktiver Sterbehilfe

Eigentlich ist es verboten, todkranke Menschen, die sterben wollen, aktiv zu töten. Trotzdem sie genau das getan hatte, wurde eine ehemalige Kantonsärztin vom Bezirksgericht im neuenburgischen Boudry freigesprochen. Ein Freispruch, der schweizweit für Aufsehen sorgen dürfte.

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