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Genf: Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung

Als erster Kanton der Schweiz ermöglicht Genf neu auch Menschen mit schwerer geistiger oder psychischer Beeinträchtigung das Abstimmen und Wählen. Menschen, die unter sogenannt umfassendem Beistand stehen. Die Stimmbevölkerung hat am Sonntag eine entsprechende Verfassungsänderung deutlich angenommen.

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