Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Gerichte Teile von Zivilverhandlungen mittels Videokonferenzen durchführen. Bei Strafprozessen gäbe es die Möglichkeit von Einvernahmen per Video schon länger, doch die Gerichte sind zurückhaltend, wie zwei aktuelle Fälle am Bundesstrafgericht zeigen.

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Gerichtsverhandlung per Videocall
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