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Jagd auf Steuersünder - Banken müssen Identität Dritter schützen

Wenn die Schweiz Amtshilfe bei der Jagd auf Steuersünder an andere Staaten leistet, dann werden in der Regel Bankdokumente übermittelt. Auf diesen Dokumenten können auch Namen von Drittpersonen ersichtlich sein und mitgeliefert werden. Dagegen wehrte sich der eidgenössische Datenschutzbeauftragte und bekam vom Bundesverwaltungsgericht Recht.

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