Seit über zwölf Jahren gilt für die ganze Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip. Amtliche Dokumente können, abgesehen von wenigen Ausnahmen, eingesehen werden. Das Prinzip wird aber immer mehr in Frage gestellt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger will diese Entwicklung nicht hinnehmen.

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Jahres-Medienkonferenz des Eidg. Datenschutzbeauftragten
Seit über zwölf Jahren gilt für die Bundesverwaltung das Öffentlichkeitsprinzip. Amtliche Dokumente können eingesehen werden. Das Prinzip wird aber immer mehr in Frage gestellt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger will diese Entwicklung nicht hinnehmen.
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