Die Sozialämter im Kanton Zürich können in Zukunft die Mietkosten von Sozialhilfe-Bezügern direkt den Vermietern überweisen. Damit soll verhindert werden, dass Sozialhilfebezüger das Geld für ihre Miete für etwas anderes ausgeben. Damit haben sie weniger finanzielle Freiheit.

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Kanton Zürich: Miete vom Sozialamt direkt zum Vermieter
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