Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat entschieden, dass ein mutmasslicher Drogenhändler nicht an Italien ausgeliefert wird. Die Haftbedinungen dort seien menschenunwürdig, sagen die Schweizer Richter - und folgen damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
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Keine Auslieferung wegen des Zustands italienischer Gefängnisse
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