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Keine Auslieferung wegen des Zustands italienischer Gefängnisse

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat entschieden, dass ein mutmasslicher Drogenhändler nicht an Italien ausgeliefert wird. Die Haftbedinungen dort seien menschenunwürdig, sagen die Schweizer Richter - und folgen damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

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