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Keine Einbürgerung für Vorbestrafte
Wenn Ausländer Schweizer werden wollen, müssen sie einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen intergriert sein, sie müssen die Sprache einigermassen beherrschen und sie dürfen nicht vorbestraft sein.
Im Kanton Zürich war vor fünf Jahren ein Jugendlicher aus Somalia eingebürgert worden, obwohl er in neun Raubüberfälle verwickelt war. Die zuständige Behörde wusste nichts von seinen Vorstrafen.
Als sie dies einige Monate später merkte, wurde dem Mann der Schweizer Pass wieder entzogen. Dagegen wehrte sich der Somalier bis vor Bundesgericht. Ohne Erfolg.
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