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Keine flankierende Massnahmen ohne Personenfreizügigkeit?
Die flankierenden Massnahmen für den Arbeitnehmer-Schutz gibt es nur, weil es das Personenfreizügigkeits-Abkommen der Schweiz mit der EU gibt. Entfallen die Kontrollen der entsprechenden Kommissionen, wenn es keine Personenfreizügigkeit mit der EU mehr gibt? Die Antwort liegt bei der Politik.
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