Laut dem Bundesrat muss das Sozialversicherungsrecht derzeit nicht geändert werden, um die soziale Absicherung von Angestellten oder Beschäftigten von Plattformen wie dem Fahrdienst Uber oder Putzhilfe-Agenturen zu erhöhen. Das aktuelle System biete der sozialen Sicherheit genügend Flexibilität.

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Keine Gesetzesänderung für Uber und Co.
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