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20.02.2026, 12:30 Uhr Keine Hilflosenentschädigung für Menschen, die im Ausland leben

Wer aus gesundheitlichen Gründen Hilfe benötigt, etwa beim Essen oder der Körperpflege, erhält in der Schweiz als AHV- oder IV-Rentner eine Hilflosenentschädigung. Wer im Ausland lebt, erhält das Geld nicht, was eine Grenzgängerin zu spüren bekommt und nun vor das Bundesgericht zieht.

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