Inhalt
20.02.2026, 12:30 Uhr Keine Hilflosenentschädigung für Menschen, die im Ausland leben
Wer aus gesundheitlichen Gründen Hilfe benötigt, etwa beim Essen oder der Körperpflege, erhält in der Schweiz als AHV- oder IV-Rentner eine Hilflosenentschädigung. Wer im Ausland lebt, erhält das Geld nicht, was eine Grenzgängerin zu spüren bekommt und nun vor das Bundesgericht zieht.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen