Er leide an psychischen Problemen, sagte ein junger Mann, nachdem ihn die Polizei 2005 im Kanton Schwyz zu Unrecht festgenommen und sehr hart angepackt hatte. Eine IV-Rente bekommt er nun nicht, urteilt das das Bundesgericht.
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Keine IV-Rente nach irrtümlichem Polizeieinsatz
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