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Keine IV-Rente nach irrtümlichem Polizeieinsatz
Er leide an psychischen Problemen, sagte ein junger Mann, nachdem ihn die Polizei 2005 im Kanton Schwyz zu Unrecht festgenommen und sehr hart angepackt hatte. Eine IV-Rente bekommt er nun nicht, urteilt das das Bundesgericht.
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