International tätige Unternehmen sollen - wenn sie Delikte begehen wie etwa Beamte bestechen – in der Schweiz künftig nicht mehr ohne Strafe bleiben. Der Bundesanwalt will keine Möglichkeit mehr geben, dass solche Unternehmen eine Wiedergutmachung zahlen. Sie sollen in jedem Fall bestraft werden.

Inhalt
Keine Straffreiheit mehr mit Selbstanzeige
Teilen