Keine Strafuntersuchung gegen Oberrichter
Der Zürcher Kantonsrat lässt nicht abklären, ob ein Oberrichter am Tod eines Taxifahrers allenfalls eine Mitschuld trägt. Er hat es abgelehnt, die Immunität des Richters aufzuheben. Damit wird es keine Strafuntersuchung geben. Der Zürcher Oberrichter war beschuldigt worden, er sei indirekt mitverantwortlich für die Tötung eines Taxifahrers in Wetzikon im September letzten Jahres.
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