Der Europäische Gerichtshof hat in einem Leiturteil die Rechte von Asylbewerbern gestärkt, die geltend machen, dass sie auf Grund ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland verfolgt werden. Die Asylbehörden dürfen diesbezüglich grundsätzlich keine psychologischen Tests durchführen.

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Keine Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung
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