Keine Therapie für Verwahrten
Der Vierfach-Mörder von Rupperswil erhält keine ambulante Therapie. Das hat das Bundesgericht entschieden und bestätigt damit ein Urteil der Vorinstanz. Das Gericht hält fest, dass angesichts der ausgesprochenen Verwahrung eine therapeutische Massnahme keinen Sinn mache.
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