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Keine Verweise für Indiskretionen

Der Nationalrat hat Verweise im Zusammenhang mit der Mörgele/Mengele-Affäre an fünf seiner Mitglieder deutlich abgelehnt.

Weil Informationen aus der Wissenschaftskommission an die Öffentlichkeit gelangten, hatte das Nationalratsbüro den fünf einen Verweis erteilen wollen, wogegen sie Rekurs einlegten. Als Rekursinstanz wirkt der Nationalrat.

Mit dem Entscheid der Grossen Kammer gerät das Vertraulichkeitsprinzip grundsätzlich ins Wanken. Denn wenn National- und Ständeräte in Kommissionsitzungen Lösungen aushandeln, sind diese Gespräche eigentlich nicht für die Aussenwelt bestimmt.

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