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Klage wegen Freiwilligenarbeit
Im Kanton Aargau muss sich ein Asylbewerber vor Gericht verantworten, weil er ohne Bewilligung ehrenamtlich tätig war.
Der Mann engagierte sich freiwillig bei einem alternativen Radiosender als Moderator einer Integrations-Sendung. Nun droht ihm eine hohe Geldstrafe, weil er für seine Freiwilligenarbeit keine Bewilligung eingeholt hatte.
Inzwischen hat das Aargauer Migrationsamt mitgeteilt, es werde seine Praxis lockern. Ähnliche Fälle von ehrenamtlicher Arbeit würden in Zukunft nicht mehr angzeigt.
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