Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befasst sich mit einer Klage des Vereins Klimaseniorinnen gegen die Schweiz: Die Schweizer Politik unternehme zu wenig gegen den Klimawandel, gefährde ihr Recht auf Leben. Der Fall gilt als Präjudiz: Erstmals muss sich der EGMR festlegen, ob mangelnder Umweltschutz einen Verstoss gegen die Menschenrechte darstellt.

Inhalt
Klimaseniorinnen klagen vor EGMR gegen Schweiz
Teilen