Krankenkassen und die Komplementärmedizin
Am 17. Mai entscheidet das Schweizer Stimmvolk darüber, ob die Komplementärmedizin in die Verfassung gehört. Bei einem Ja sollen alternative Heilmethoden wieder von der Grundversicherung bezahlt werden. Dies war bis 2005 der Fall. Dann strich Gesundheitsminister Pascal Couchepin fünf dieser Methoden wieder aus dem Katalog der gedeckten Leistungen. Als Folge davon boten einige Krankenkassen Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden an.
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