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Mehr Zins auf den Pensionskassengelder

Künftige Rentnerinnen und Rentner können mit mehr Geld rechnen. Der Bundesrat hat den Mindestsatz zur Verzinsung der Pensionskassengelder um ein Viertel Prozent erhöht. Auf Anfang 2008 werden die Altersguthaben in der zweiten Säule von 2,5 auf 2,75 Prozent angehoben. Die Anhebung des BVG-Mindestzinssatzes wird kontrovers beurteilt. Die Gewerkschaften wollten eine Erhöhung auf 3 Prozent. Die Lebensversicherer hingegen, die einen Fünftel des Geschäftes abdecken, sind vom Bundesrat enttäuscht.

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