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Mietpreise: Aufatmen bei Schlichtungsbehörden

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Mieterinnen und Mieter dürfen vorerst aufatmen. Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,75%. Damit entspannt sich die Lage auch für die Schlichtungsbehörden, die in Streitfällen zwischen Mietern und Hauseigentürmern vermitteln.

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