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Mit Detektiven gegen Sozial-Missbrauch
Die 5. IV-Revision tritt auf Anfang 2008 in Kraft. Neu sieht das Gesetz gezielte Abklärungen und Kontrollen vor. Dem Missbrauch des hochverschuldeten Sozialwerks soll auf diese Weise ein Riegel vorgeschoben werden.
Die kantonalen IV-Stellen dürfen ab 1. Januar neu Spezialisten für gezielte Abklärungen und Observationen beiziehen. Solche Inspektoren sollen vor allem detektivisch tätig sein. Was wird alles neu?
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