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Rückführungen nach Italien werden noch schwieriger. Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR in Strassburg.
Reuters.
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Nach Asylurteil: Italien zeigt sich unbeeindruckt

Die Schweiz darf eine afghanische Flüchtlingsfamilie nicht nach Italien abschieben, weil dort prekäre Zustände im Asylwesen herrschten - so das Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR. In Italien gibt es derweil wenig Anzeichen, die Misere im Asylwesen zu beseitigen. Fragt sich: Kann Brüssel Druck aufsetzen?

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