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Nach Rodelbahn-Unglück: Brauchts eine Gesetzesanpassung?
Wer Risikoaktivitäten wie Canyoning oder Bungee-Jumping anbietet, braucht per Gesetz eine Bewilligung dafür. Rodelbahnen allerdings unterstehen nicht diesem Gesetz. Nach dem tödlichen Unfall auf einer Rodelbahn bei Interlaken Anfang Juli stellt sich also die Frage: Was bringt dieses Gesetz?
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