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Neue Ära in der Dopingbekämpfung
Mit der Einführung eines so genannten biologischen Passes für Athletinnen und Athleten könnten das mühsame Aufspüren immer neuer illegaler Substanzen ein Ende haben.
Sobald im biologischen Pass einer Athletin oder eines Athleten Werte von der Norm abweichen, gilt die Person als gedopt. Dabei muss nicht mehr nachgewiesen werden, welche verbotene Substanz eingenommen hat.
Die Sportverbände haben erste Erfahrungen mit dem biologischen Pass gesammelt. Doch zu einer Doping-Verurteilung aufgrund des biologischen Passes ist es bisher nicht gekommen.
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