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Neue Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft soll neu von einer unabhängigen Behörde beaufsichtigt werden. Ausserdem soll die Spitze der Bundesanwaltschaft in Zukunft nicht mehr vom Bundesrat gewählt werden, sondern vom Parlament.
Der Ständerat hat sich dem Willen des Bundesrats widersetzt und das neue Gesetz zur Organisation der Strafbehörden in seinem Sinn umgekrempelt.
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