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Oberstes deutsches Gericht sagt «Ja, aber...» zu Lissabon-Vertrag

Nicht nur in Irland und Tschechienund Polen, sondern auch in Deutschland hat der Reformvertrag von Lissabon noch nicht alle Hürden genommen. Weil es mehrere Verfassungsklagen gegen das Abkommen gab, hatte Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift bislang verweigert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Vertrag grundsätzlich verfassungskonform ist. Aber: Die Richter verlangen Nachbesserungen im Zustimmungsgesetz - vor allem mehr Mitspracherechte für das deutsche Parlament.

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