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Pensionierte Arbeitslose müssen Sozialgelder zurückbezahlen

In einigen Gemeinden im Kanton Aargau müssen Arbeitslose, die das Rentenalter erreichen, ihre Sozialhilfeschulden mit ihrem Pensionskassenguthaben zurückbezahlen. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das so rechtens ist.

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