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Polen, die Behinderung des Verfassungsgericht und EU-Recht
Polens Verfassungsgericht kann nur noch arbeiten, wenn 13 von 15 Richtern anwesend sind; für ein Urteil braucht es eine Zweidrittels-Mehrheit. Das hat der polnische Staatspräsident Duda abgesegnet. Was bedeutet das für die Rechtssprechung der EU? Gespräch mit dem Politikwissenschaftler Martin Brusis.
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