Wenn Schweizer Versicherungen unter ihren Kunden Simulanten vermuten, dann setzen sie oft Privatdetektive ein. Nun hat der Europäische Menschengerichtshof dieser Praxis teilweise einen Riegel geschoben. Die Richter in Strassburg werten die Privatsphäre höher als die Interessen der Versicherer.

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Privatsphäre wiegt höher als das Misstrauen der Versicherung
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