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Recht auf Information über Haftentlassung

Das Bundesgericht bekräftigt die Rechte von Opfern und deren Angehörigen auf Information zur Haftentlassung. Sie haben das Recht zu erfahren, wenn der Täter oder die Täterin aus dem Gefängnis entlassen wird. Es sei denn, gute Gründe sprechen dagegen.

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